Verfügungsberechtigung zuerst klären
Zulassung und tatsächliches Eigentum sind nicht immer identisch. Je nach Vertrag können Rechte eines Finanzierungsinstituts oder anderer Personen bestehen. Nennen Sie eine laufende Finanzierung von Anfang an und klären Sie, welche Unterlagen und Zustimmungen für einen Verkauf erforderlich sind.
Fahrzeugwert und offene Finanzierung getrennt betrachten
Der Wert des Autos ergibt sich aus dessen Zustand und Ausführung. Die verbleibende Kreditverpflichtung ist eine eigene vertragliche Frage. Ein hoher offener Betrag begründet keinen entsprechend hohen Fahrzeugwert. Konkrete Zahlungs- und Ablösewege müssen vor einem Abschluss eindeutig und nachvollziehbar vereinbart werden.
Kein automatischer Abschluss über das Formular
Übermitteln Sie zunächst die Fahrzeugdaten und den Hinweis auf die Finanzierung. Sensible Vertrags- und Bankunterlagen gehören nicht in das allgemeine Fotofeld. Im weiteren Kontakt wird gezielt geklärt, welche Informationen für die Prüfung erforderlich sind. Ohne geklärte Berechtigung wird keine freie Verfügbarkeit des Fahrzeugs unterstellt.
Ihre Vorbereitung
- Hinweis auf bestehende Finanzierung
- Vertragspartner und zuständiger Ansprechpartner
- Fahrzeugdaten und tatsächlicher Zustand
- Vorhandene Eigentums- und Genehmigungsunterlagen
- Gesondert vereinbarte Ablöse- und Zahlungswege
Häufige Fragen
Übernimmt das Absenden meiner Anfrage die Kreditablösung?
Nein. Das Formular ist unverbindlich und bewirkt keine Vertragsänderung. Eine etwaige Ablösung muss mit den Berechtigten geprüft und separat vereinbart werden.